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Arzt / Zahnarzt

Das heutige Ausmaß des Tourismus hat zur Folge, dass reisemedizinische Beratungen zunehmen werden. Dies bedeutet, dass die Beratung dezentralisiert wird, beim vertrauten Arzt erfolgt und bestehende Erkrankungen mitberücksichtigt werden. Wenn nach der Reise gesundheitliche Probleme auftreten, weiß der Arzt Bescheid.
Für viele Ärzte bildet die reisemedizinische Beratung somit einen integrierenden Bestandteil ihrer Tätigkeit. Mittels reisemedizinischen Dossiers, elektronischem Datentransfer und durch Fortbildungen bleibt die Reisemedizin auch in der hausärztlichen Praxis up to date.

Vor der Reise

Kontaktieren Sie vor jeder Reise Ihren Arzt und Ihren Zahnarzt. Lassen Sie sich für Sie eine Reiseapotheke zusammenstellen. Eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt erspart u.U. nicht nur Schmerzen im Urlaub, sondern auch den Gang zu einem Zahnarzt im Reiseland.
Bei Reisen in tropische Länder, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, am besten 4 bis 8 Wochen vor Abreise. Folgende Fragen sollten Sie Ihrem Arzt stellen:

  • · bin ich reisetauglich?
  • · sind Impfungen notwendig?
  • · muss ich mich vor Malaria schützen?
  • · was packe ich in die Reiseapotheke?
  • · welches sind die länderspezifischen Empfehlungen?
  • Vergessen Sie nicht, den Impfpass, den genauen Reiseplan sowie Bargeld (für nicht kassenpflichtige Leistungen) mitzunehmen. Auch bei Last Minute Reisen sollten Sie den Hausarzt aufsuchen.

    Praxisgebühr
    Das seit Januar geltende Gesetz für die Praxisgebühr kennt Ausnahmen:
    Alle Routineimpfungen bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen und von der Praxisgebühr befreit. Dazu gehören vor allem die Impfungen laut Impfkalender der Ständigen Impfkommission gegen
    • · Diphtherie,
    • · Tetanus,
    • · Keuchhusten,
    • · Poliomyelitis,
    • · Hib (Haemophilus influenzae Typ b),
    • · Hepatitis B,
    • · Mumps,
    • · Masern und
    • · Röteln.
  • Auch Routineimpfungen für Erwachsene sind von der Zuzahlung und von der Praxisgebühr befreit. Dazu gehören

    die Auffrischimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie sowie
    die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken für Senioren.

    Die Ständige Impfkommission empfiehlt darüber hinaus, weitere so genannte Indikationsimpfungen etwa für chronisch Kranke. Auch diese bleiben weiterhin kostenlos.

    Aber Vorsicht, die Praxisgebühr entfällt nur dann, wenn beim Impftermin keine weiteren Probleme mit dem Arzt besprochen werden. Vor der Impfung wird ein Patient auch körperlich untersucht, ob er gesund ist. Das ist kostenlos. Fragen Sie Ihren Arzt bei dieser Gelegenheit aber um Rat wegen Rückenschmerzen, wird die Praxisgebühr doch noch fällig.
    Quelle: www.gesundes-kind.de
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    Wahl der Fluggesellschaften

    Nach den jüngsten Flugzeugunglücken fragen sich immer mehr Fluggäste, ob sie auch sicher an ihr Reiseziel kommen und ob sie die richtige Fluggesellschaft gewählt haben.

    1.: Woran erkennen Sie zweifelhafte Fluggesellschaften?
    Es ist auf den ersten Blick sehr schwierig eine zweifelhafte Fluggesellschaft zu erkennen. Seien Sie wachsam und suchen Sie im Internet nach näheren Informationen und erkundigen Sie sich ausführlich im Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter nach dem Ruf der Airline.
    Sehr vorsichtig sollten Sie sein, wenn nur der Flugzeugtyp und nicht die Fluggesellschaft angegeben ist. Seriöse Veranstalter verheimlichen nichts und nennen schon im Katalog den Namen der Fluggesellschaft, oft mit Fotos und Skizzen der Flugzeuge.

    2.: Kann ich das Fliegen mit einer "unsicheren" Airline vermeiden?
    Kleiner Preis, wenig Leistung. Das gilt immer noch, denn trotz gegenteiliger Aussagen von Billigairlines hat insbesondere gerade bei Fernreisen der Flug einen großen – wenn nicht den größten – Anteil am Reisepreis.
    Die meisten renommierten Airlines stellen durch sehr strenge Sicherheitsvorschriften sicher, dass ein Flugzeug in gutem Zustand ist.

    3.: Kann ich stornieren, weil eine Airline als unsicher bewertet wurde?
    Nein, mit einer Ausnahme: Wenn die Fluggesellschaft und die Maschinen offiziell (Aufsichtsbehörde, Flugsicherung) als "unsicher" eingestuft werden, gibt es in einzelnen Fällen diese Möglichkeit. Dies kommt in der Praxis aber kaum vor, da seriöse Veranstalter die Airline und die Maschinen sofort wechseln, um keinen Imageverlust zu erleiden.
    Das Auswärtige Amt schreibt:
    Welches sind "sichere" Fluggesellschaften?
    Eine Liste, welche Fluggesellschaften "sicher" sind, führt das Auswärtige Amt nicht. Zuständig für Fragen der Luftsicherheit ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Bei dessen Bürgertelefon
    (Tel. 0531/ 23 55 100, Mo-Fr 9-12 Uhr) können Sie sich informieren, welche Fluggesellschaften Sie bedenkenlos nutzen können und welche nicht.
     


    Reisewarnung


    Andere Länder, andere Gefahren.
    Der Wunsch, die Natur und Kultur fremder Länder zu entdecken ist oftmals mit ungeahnten Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden.

    Darum empfiehlt es sich, sich vor Reiseantritt neben möglicher Gesundheitsrisiken im Urlaubsland auch über aktuelle Sicherheitsrisiken wie Kriminalität, Terrorwarnungen oder Attentatsdrohungen zu informieren.

    Stets aktualisierte Sicherheitshinweise und Reisewarnungen, z. B. auch über Kriegskonflikte, finden Ratsuchende beim

    Auswärtigen Amt Bürgerservice: +49 (0)30-5000-2000

    Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern, auch ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Landesvertretung.

    Informationen über die Sicherheitslage in Ihrem Urlaubsland können Sie auch telefonisch als Bandansage von unterwegs abrufen.

    Sollten Sie von Ihrer gebuchten Urlaubsreise aufgrund krisenhafter Entwicklungen zurücktreten wollen, ist eine Stornierung grundsätzlich möglich, aber auch z. T. mit hohen Gebühren verbunden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder Reiseveranstalter (evtl. Umbuchung). Die Frage, ob höhere Gewalt als Rücktrittsgrund vorliegt, muss sogar eventuell gerichtlich geklärt werden.

     

    Einbruchschutz

    Die Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrüche und Diebstähle in verlassenen Wohnungen und Häusern.
    Auch wenn sich Einbrüche nicht 100% verhindern lassen, machen Sie es den Dieben möglichst schwer, denn auch sie nutzen den Weg des geringsten Widerstandes.

    Sicher ist sicher:

    So verlassen Sie Ihr Zuhause mit gutem Gefühl:

    • · Alle Fenster und Türen verschließen
    • · Alle elektrischen Geräte vom Netz nehmen (Blitzschutz)
    • · Wertsachen im Bankschließfach deponieren
    • · Abschreckung kann nicht schaden: Alarmanlagen, Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren für Innenbeleuchtung aktivieren
    • · Anrufbeantworter für Fernabfrage aktivieren (sofern möglich) – keine Ansagetexte mit Hinweis auf längere Abwesenheit
    • · Zeitungen abbestellen und evtl. Postlagern-Auftrag
      (volle Briefkästen verraten Ihre Abwesenheit)
    • · E-Mail Konto nicht auf Autoresponder stellen.
      (Abwesenheitsnotizen auf privaten E-Mail Konten verraten die Abwesenheit und
      sind im Zeitalter von Spam - und Virenmails gefährlich)
    • · Nachbarn und Freunde informieren :
      - Zweitschlüssel
      - Urlaubsadresse mitteilen
      - Regelmäßige Vorhang- und Rollädenbewegung
      - Briefkastenentleerung
      - Blumen- und Gartenversorgung

      TIPP: Am Flughafen spionieren Einbrecher häufig Ihre Opfer aus, d.h. keine leicht ablesbaren Kofferanhänger benutzen. Adresszettel verkehrt herum ins Sichtfenster des Kofferanhängers stecken (Hinweis „Bitte wenden“ reicht für den eventuellen Finder).

     

    Geld / Kreditkarten

    Im letzten Jahr verursachten Fälscher allein Eurocard einen Schaden von 7,5 Millionen Euro. Die Betrüger im Internet waren genauso aktiv und brachten das Unternehmen um eine Summe von 7,2 Millionen Euro.
    Das ist nicht nur für das Unternehmen bitter, sondern auch die Kunden bekommen einen gehörigen Schreck, wenn sie plötzlich eine horrend hohe Abrechnung bekommen, obwohl sie gar nicht so viel ausgegeben haben. Glücklicherweise müssen die Kunden meist nur bis zu einem Betrag von 50 Euro haften.
    Jeder Karteninhaber sollte ein paar Tipps beachten:

    • · Karte nie außer Sichtweite lassen, egal ob im Restaurant oder im Geschäft.
      (Betrüger kopieren die Karten)
    • · Kaufbelege nicht an öffentlichen Plätzen wegwerfen
      (Die Daten auf dem Beleg reichen aus, um im Internet schnell und einfach auf Ihre Kosten einzukaufen.)
  • Stornorisiko
    Mitte April hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Kreditkartenunternehmen jetzt das so genannte Stornorisiko tragen müssen. Sie müssen somit eine Zahlungsgarantie für alle Forderungen abgeben, die ein Händler aus schriftlichen, telefonischen oder Online-Bestellungen ihrer Kunden anmeldet. Früher blieb der Händler auf seinen Kosten sitzen, wenn ein Karteninhaber die Zahlung stornierte, weil die Karte angeblich von jemand Fremden benutzt worden war.
  • Scheck oder Karte?

    Welches Zahlungsmittel in welchen Ländern?

    EC-Karte
    Ideal für Reisen im westlichen Europa und in den neuen EU Staaten Osteuropas (Tschechien, Polen, Ungarn). An 178.000 Geldautomaten bekommt man Bargeld (€ 2,50 Gebühr pro Auszahlung unabhängig von der Höhe der Abhebung), in 1,2 Millionen Geschäften kann man mit der Karte zahlen. Bereits 1,3 Millionen Geschäfte weltweit, davon 850.000 in den USA, akzeptieren die Karte - was durch das Maestro-Zeichen und/oder das ec-Logo signalisiert wird.

    Tipp zur EC-Karte:
    Bei Verlust können Sie unter Tel. 01805 / 021 021 Ihre Karte rund um die Uhr sperren lassen. Vom Ausland aus die deutsche Ländervorwahl wählen und die 0 vor der 1805 weglassen.

    Reiseschecks
    Je nach Ziel Euro (Europa, Nordafrika), Britisches Pfund oder Französische Franc (in den ehemaligen Kolonien) sowie US-Dollar . Das »versicherte Bargeld« kostet beim Kauf nur 1 % Gebühr, wird überall zum günstigen Devisenkurs getauscht und bei Verlust meist innerhalb von 24 Stunden ersetzt (Schecknummern für den Diebstahlfall notieren). Die beiden größten Reisescheck-Anbieter bieten kostenlose Service-Nummern, bei denen sich günstige Banken für jedes Land der Welt erfragen lassen.
    American Express +49 (0)800 – 1853100
    Thomas Cook +49 (0)800 – 1859930

    Kreditkarten
    Außerhalb Europas die beste Ergänzung zum Reisescheck: 14,4 Millionen Akzeptanzstellen weltweit. An etwa 400.000 Geldautomaten und bei über 350.000 Banken bekommt man Bargeld auf die Karte, die Kosten dafür sind allerdings hoch: bis zu 3 % Betrages, mindestens aber € 5,00. Dazu kommen noch einmal Provisionen zwischen 1 % und 2 % des Abhebungsbetrags.

    Karten sperren:
    American Express:
    Tel. ++496997971000

    Eurocard/Mastercard:
    Tel. ++496979331910

    VISA in Deutschland:
    Tel. 08008149100

    VISA aus dem Ausland:
    0014105813836

    EC / Maestro
    ++4918050 21021

     

    Versicherungen

    Welche Versicherungen sind auf Reisen sinnvoll?
    Laut WISO vom 29.03.2004 sind zwei Versicherungen sinnvoll, wenn Sie auf Reisen gehen:
    Die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung.

    Reiserücktrittsversicherung

    Für die Kosten einer Stornierung springt die Reiserücktrittsversicherung ein, wenn Sie eine Reise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen absagen müssen. Dazu gehören:

    • · Todesfall
    • · Schwere Unfallverletzung
    • · Unerwartete schwere Erkrankung
    • · Schwangerschaft einer Versicherten
    • · Impfunverträglichkeit
    • · Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten (zum Beispiel Einbruch)
    • · Arbeitsplatzverlust oder die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle, nach einer vorangegangen Arbeitslosigkeit des Versicherten oder einer mitreisenden Person
  • Die Versicherung zahlt auch, wenn den Angehörigen etwas passiert. Dazu zählen nicht nur die engsten Verwandten, wie Ehepartner und Kinder, sondern auch die Lebensgefährten und deren Angehörige.

    Krankenversicherung

    Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist sehr wichtig, denn die meisten Ärzte im Ausland verlangen Barzahlung. Eine Kontrolle der Gebührenordnung ist in der Regel sehr schwierig und der Arzt kann quasi verlangen, was er will.
    Die private Reisekrankenversicherung erstattet 100 Prozent der Kosten, abzüglich der Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse. Bitte beachten Sie evtl. mögliche Selbstbehalte.
    Als Kassenpatient können Sie sich innerhalb der EU und weiteren europäischen Staaten mit einem Auslandskrankenschein, den Sie vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse anfordern müssen, behandeln lassen. Deutschland hat zu diesem Zweck mit diesen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen.
    In Großbritannien brauchen Sie nur Ihren Personalausweis vorzulegen, da die medizinische Grundversorgung nichts kostet. Nach einer gesetzlichen Neuregelung dürfen die Kassen ambulante Arztbesuche im EU-Ausland generell nicht mehr ablehnen, es werden jedoch nur die deutschen Abrechnungssätze erstattet.
    Damit Sie nicht auf den Kosten oder Teilen davon sitzen bleiben, ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll.

    In Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie als Privatpatient behandelt. Die Behandlungskosten können sogar deutlich höher liegen als in Deutschland.
    In einer privaten Krankenversicherung ist die Reisekrankenversicherung meist enthalten, prüfen Sie, ob zum Beispiel für Krankenrücktransport Versicherungsschutz besteht.

    Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt keinen Krankenrücktransport. Selbst dann nicht, wenn er medizinisch notwendig ist!
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    Die Tipps sind sorgfältig recherchiert. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass interfly24 keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Probleme übernehmen kann, die sich aus der Umsetzung des Tipps ergeben sollten.

     

     

     

     

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